Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Anwendungen und sind bemüht die Angebote im Einklang mit der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV – barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den zentralen Webauftritt der Fakultät für Gesundheitswissenschaften – fgw.test.uva.de und dessen Intranet.
Diese Erklärung gilt nicht für Projekt-Websites und Webdienste von Organisationseinheiten der Fakultät, die eigenständige Webanwendungen betreiben.
Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Teilweise konform: Diese Anwendung entspricht teilweise den Vorgaben der EN 301 549.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 2021
Letzte Überprüfung: 2021
Trotz unserer Bemühungen können bei der Benutzung einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der bekannten nicht barrierefrei zugänglichen Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem feststellen, das nicht aufgeführt ist.
Begründung:
Als Fakultät verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt und betreiben komplexe zentrale Webanwendungen mit vielen Beteiligten. Der Webauftritt und die zentralen Webanwendungen wurden 2021 veröffentlicht und entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit.
Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen (beispielsweise PDF-Dateien) konnten auf Grund der Vielfalt und Komplexität noch nicht vollständig umgestellt werden.
Wir arbeiten daran, die Webinhalte und Dokumente barrierefrei anzubieten.
Unterstützung für Studierende und Beschäftigte
Sie können uns bestehende Mängel zur Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit mitteilen. Informationen, die nicht barrierefrei sind, können Sie barrierefrei anfordern.
Bleibt eine Anfrage zur Barrierefreiheit an die Fakultät für Gesundheitswissenschaften innerhalb von drei Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet oder stellt Sie die Antwort nicht zufrieden, prüft die Überwachungsstelle auf Antrag durch Sie, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber der öffentlichen Stelle Maßnahmen erforderlich sind.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen – Durchsetzungsstelle –
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Chief Information Officer (CIO)
Dr. Peter Kostädt
E-Mail: cio@uni-potsdam.de
Potsdam, 16. September 2020