Promotion

Grafik von Molekülverbindungen

Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften verleiht den akademischen Grad des Dr. med. oder des Dr. rer. medic. 

Angestrebt sind kooperative Verfahren innerhalb der Fakultät. Daher wird neben der/ dem Hauptbetreuer*in auch ein*e Zweitbetreuer*in den Fortschritt der Arbeit begleiten.
Der/ die Erstbetreuer*in muss Professor*in oder Habilitierte*r der Fakultät sein, oder eine Zweitmitgliedschaft an der FGW besitzen. Eine entsprechende Liste der möglichen Betreuer*innen steht auf Anfrage unter promotion(at)fgw-brandenburg.de zur Verfügung.
Als Zweitbetreuer*in müssen Professor*innen oder Habilitierte benannt werden. Der/ die Zweitbetreuer*in kann auch Mitglied einer anderen Einrichtung sein.

Details zum Verfahren werden in der Promotionsordnung sowie im Leitfaden für Promotionsverfahren geregelt:

Bitte lesen Sie beide Unterlagen vor Ihrer Kontaktaufnahme zum Promotionsbüro gründlich durch.

Folgende Schritte sind zu durchlaufen, um Ihre Promotion an der Fakultät abzuschließen:

  1. Anmeldung
  2. Teilnahme am Qualifikationsprogramm
  3. Eröffnung des Promotionsverfahrens
  4. Abschluss der Promotion
Gemeinsame Fakultät
Der Universität Potsdam, der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg