Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften verleiht den akademischen Grad des Dr. med. oder des Dr. rer. medic.
Angestrebt sind kooperative Verfahren innerhalb der Fakultät. Daher wird neben der/ dem Hauptbetreuer*in auch ein*e Zweitbetreuer*in den Fortschritt der Arbeit begleiten.
Der/ die Erstbetreuer*in muss Professor*in oder Habilitierte*r der Fakultät sein, oder eine Zweitmitgliedschaft an der FGW besitzen. Eine entsprechende Liste der möglichen Betreuer*innen steht auf Anfrage unter promotion(at)fgw-brandenburg.de zur Verfügung.
Als Zweitbetreuer*in müssen Professor*innen oder Habilitierte benannt werden. Der/ die Zweitbetreuer*in kann auch Mitglied einer anderen Einrichtung sein.
Details zum Verfahren werden in der Promotionsordnung sowie im Leitfaden für Promotionsverfahren geregelt:
Bitte lesen Sie beide Unterlagen vor Ihrer Kontaktaufnahme zum Promotionsbüro gründlich durch.
Folgende Schritte sind zu durchlaufen, um Ihre Promotion an der Fakultät abzuschließen: