Für die Promotion an der FGW Brandenburg sind kooperative Verfahren innerhalb der Fakultät angestrebt. Daher wird neben der/ dem Hauptbetreuer*in auch ein*e Zweitbetreuer*in den Fortschritt der Arbeit begleiten.
Der/ die Erstbetreuer*in muss Professor*in oder Habilitierte*r der Fakultät sein, oder eine Zweitmitgliedschaft an der FGW besitzen: Alle Professor*innen der Fakultät und ihre Kontaktdaten sind hier zusammengestellt. Unsere kooptierten Mitglieder finden Sie in dieser Liste – die mit einem E* markierten Mitglieder sind berechtigt zur Erstbetreuung einer Promotion an der FGW.
Als Zweitbetreuer*in müssen Professor*innen oder Habilitierte benannt werden. Der/ die Zweitbetreuer*in kann auch Mitglied einer anderen Einrichtung sein.
Bitte lesen Sie vor der Anmeldung diese Dokumente gründlich durch:
Die FGW empfiehlt die Verwendung einer genderneutralen Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten gemäß der Hinweise der Trägerhochschulen:
Haben Sie Fragen zur Promotion an der FGW?
Hier haben wir ein paar der wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst.
Wer kommt als Erstbetreuung bzw. Zweitbetreuung in Frage?
Für die Betreuung der Promotion ist ein*e Erst- bzw. Zweitbetreuung vorgesehen.
Allerdings ist bei der Wahl der Betreuer*innen darauf zu achten, dass diese über den Grad des Dr. med. oder des Dr. rer. medic. oder einen vergleichbaren Titel verfügen.
Erstbetreuung
Die Erstbetreuung muss Professor*in oder Habilitierte*r der Fakultät für Gesundheitswissenschaften, gemeinsame Fakultät der Universität Potsdam, der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg sein.
Die Erstbetreuung ist die Hauptbetreuung des*der Promovenden*in. Gemeinsam legen Sie das Dissertationsthema fest. Der Erstbetreuung berät Sie fachlich, führt mit Ihnen Fortschrittsgespräche und erstellt ein Votum informativum. Regelmäßige Fortschrittsberichte helfen Ihnen, die Qualität die Arbeit zu verbessern und frühzeitig Probleme zu erkennen. Dies hilft in der Regel, die Arbeit in einer angemessenen Zeit zu einem qualitativ hochwertigen Ende zu bringen.
Zweitbetreuung
Die Zeitbetreuung sollte, muss jedoch nicht Mitglied der Fakultät sein bzw. kann auch Mitglied einer anderen Einrichtung sein. Die Zweitbetreuung sollte inhaltlich dem Thema nahestehen und so eine zweite Meinung zur Arbeit beisteuern können.
Welche Publikationen benötige ich für die Dissertation?
Die Dissertation kann in Form einer kumulativen Arbeit oder in Form einer Monographie abgegeben werden.
Wenn Sie den Dr. med. anstreben und sich für eine Monographie entscheiden, müssen Sie zusätzlich zur eigentlichen Arbeit eine Originalpublikation als Erstautor*in bzw. Zweitautor*in in einer Fachzeitschrift, die einem Begutachtungssystem unterliegt (Peer-Review), veröffentlichen.
Wenn Sie den Dr. rer. medic. anstreben und sich für eine Monographie entscheiden, müssen Sie zusätzlich zur eigentlichen Arbeit eine Originalpublikation als Erstautor*in in einer Fachzeitschrift, die einem Begutachtungssystem unterliegt (Peer-Review), veröffentlichen.
Für eine kumulative Arbeit reichen Sie mehrere, in einem inhaltlichen Zusammenhang stehende publikationsbasierte wissenschaftliche Arbeiten ein. Dabei müssen mindestens drei wissenschaftliche Arbeiten vorliegen, die in einer für das Fachgebiet begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift erschienen oder zur Publikation angenommen worden sind. Es muss mindestens eine Arbeit mit Erstautor*innenschaft und eine zweite mit Zweitautor*innenschaft vorliegen.
Worauf sollten Medizinstudent*innen achten?
Bereits im Studium können Medizinstudent*innen eine Promotion beginnen und einen Antrag auf Zulassung stellen. Sobald die Student*innen den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (1.Staatsexamen) bestanden haben, können Sie einen Antrag für die Anmeldung der Promotionsabsicht stellen.
An der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane müssen sich die Student*innen eine Äquivalenzbescheinigung vom Prüfungsamt ausstellen lassen, da es den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung hier nicht gibt (Äquivalenzbescheinigung). Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungsamt (assessment(at)mhb-fontane.de).
Müssen beglaubigte Kopien eingereicht werden?
Alle Zeugnisse und Abschlussdokumente müssen in einer amtlich beglaubigten Kopie eingereicht werden. In Potsdam und Neuruppin können von Ihren Zeugnissen auch vor Ort Beglaubigungen erstellt werden. Ausländische Abschlüsse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden. Alle Informationen dazu sind hier zu finden: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung.
Welche Abschlüsse werden für den Dr. med. oder den Dr. rer. medic. benötigt?
Für den Dr. med. benötigen Sie ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, für den Dr. rer. medic. ein abgeschlossenes nichtmedizinisches Studium (Diplom, Master oder Staatsexamen).